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versuchter Totschlag

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 136/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, versuchter Totschlag, Verwerfung, Anfechtbarkeit nur der letzten Haftentscheidung, Ausnahme von diesem Grundsatz, mehrere kurz aufeinander folgende Haftentscheidungen, Bescheidung eines Haftprüfungsantrages, nachfolgender Eröffnungsbeschluss
Stichwort:versuchter Totschlag
Leitsatz:Bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen kann grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann. Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 136/08




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