JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Notaren vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG, RiLi Notarkammern Berlin und Hamburg |
| Schlagworte: | Androhung gerichtlicher Schritte in einer Abmahnung, Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Notaren vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens |
| Stichwort: | Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Notaren vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens |
| Leitsatz: | 1. Bei Rechtsanwälten und Notaren kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ihnen die Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch ohne ausdrückliche Androhung gerichtlicher Schritte bekannt sind. 2. Wird ein Notar von einem Kollegen wettbewerbsrechtlich abgemahnt, so darf er in der Regel bei fehlender ausdrücklicher Androhung davon ausgehen, der Kollege werde vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst eine gütliche Einigung unter Vermittlung der Notarkammer versuchen. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 70/05 | |
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