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Verstoß gegen Wartepflicht

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 W 46/07 vom 05.09.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Richterablehnung - Äußerung zur Erfolgsaussicht der Klage, zu kurze Frist zur Stellungnahme, Verstoß gegen Wartepflicht
Stichwort:Verstoß gegen Wartepflicht
Leitsatz:1. In der mündlichen Verhandlung erfolgte Äußerungen des Richters zur Erfolgsaussicht der Klage rechtfertigen grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit.

2. Die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erfolgte Setzung einer zu kurz bemessenen Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit dann nicht, wenn der Verfahrensfehler auf einem Versehen des Richters beruht.

3. In der durch den abgelehnten Richter unter Verstoß gegen die Wartepflicht erfolgten Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung liegt dann keine die erneute Ablehnung rechtfertigende Prognose über den Ausgang des Ablehnungsverfahrens, wenn der Termin bei erfolgreicher Ablehnung des Richters von seinem Vertreter durchgeführt werden kann.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 W 46/07




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