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Verstoß gegen Verbleibensanordnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 196/07 vom 15.02.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Verfahren in Ehesachen, gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Verstoß gegen Verbleibensanordnung
Stichwort:Verstoß gegen Verbleibensanordnung
Leitsatz:Durch einen Wechsel des Wohnsitzes entgegen einer einstweiligen Anordnung des Gerichts, den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht zu verlegen, wird jedenfalls solange kein neuer gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kindes begründet, wie mit dessen Rückführung gerechnet werden muss.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 196/07




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