JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG
| Rechtsgebiete: | HdaVÄndG, HRG, TzBfG, EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, BGB |
| Schlagworte: | Unwirksamkeit von Befristungen nach dem HRG 2002, Zulässigkeit der rückwirkenden Heilung der unwirksamen Befristung nach dem HdaVÄndG vom 27.12.2004, Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG, Weiterbeschäftigung |
| Stichwort: | Verstoß gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG |
| Leitsatz: | 1. Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 - sind arbeitsvertragliche Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz unwirksam; sie sind nicht nach § 14 Abs. 1 TzBfG wirksam. 2. Die unwirksamen Befristungen sind rückwirkend nach § 57 f Abs. 1 HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl I 3835) wirksam geworden; verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urteile vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 und 152/05) 3. Eine innerbetriebliche Weisung, dass eine befristete Beschäftigung im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus (Haushaltsstellen und Drittmittel) bis zum 40. Geburtstag des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin beendet sein muss, verstößt gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78 EG; sie ist durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer kann mit dieser Begründung nicht die Unwirksamkeit der Befristung oder seine Weiterbeschäftigung verlangen. 4. Im Hochschulbereich ist "anderer Teil" i.S.d. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (ständige Rechtsprechung des BAG; statt aller BAG Urteil v. 21.02.2001 - 7 AZR 98/00, EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 24). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1315/05 | |
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