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Verstoß gegen die Berichts- und Rechnungslegungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 185/05 vom 18.11.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Entlassung eines Betreuers, Verstoß gegen die Berichts- und Rechnungslegungspflicht, Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Vormundschaftsgerichts
Stichwort:Verstoß gegen die Berichts- und Rechnungslegungspflicht
Leitsatz:Ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers kann darin liegen, dass dieser trotz mehrerer Aufforderungen sowie einer Fristsetzung mit Entlassungsandrohung seiner Berichts- und Rechnungslegungspflicht nicht nachgekommen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vormundschaftsgericht infolge des Verhaltens des Betreuers seine Aufsichts- und Kontrollfunktion nicht mehr sachgerecht wahrnehmen kann. Auch der Umstand, dass der Betreuer über einen langen Zeitraum jedwede Kooperation mit dem Vormundschaftsgericht verweigert, kann einen wichtigen Grund für die Entlassung abgeben.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 185/05




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