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Verstoß gegen Denkgesetze

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 58.99 vom 15.02.2000

Rechtsgebiete:AtG, StrlSchV, VwGO
Schlagworte:Divergenzrüge, Verfahrensrüge, Beweiswürdigung, Verstoß gegen Denkgesetze, Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, Brennelemente mit erhöhter Anfangsanreicherung, atomrechtliche Genehmigung, Schadensvorsorge, gerichtliche Kontrolldichte, Ermittlungs- und Bewertungsdefizit, präsentes Vorwissen, Festsetzung von Dosisgrenzwerten, Risiko angeborener Organfehlbildungen, Kernkraftwerk.
Stichwort:Verstoß gegen Denkgesetze
Leitsatz:Leitsätze:

Es deutet auf ein der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde zuzurechnendes Ermittlungs- und Bewertungsdefizit hin, wenn ihr neue Erkenntnisse, die für die Risikobewertung relevant sind, bei der Genehmigungserteilung nicht bekannt gewesen sind. Wenn sie die neuen Erkenntnisse dagegen als irrelevant eingestuft hat, läßt dies eine Wissenslücke nicht erkennen. Unter der Voraussetzung, daß diese Einschätzung nicht auf einer Fehlgewichtung des zu betrachtenden Risikos beruht, darf dann ohne weitere gerichtliche Aufklärung davon ausgegangen werden, daß das Fehlen weiterer Ermittlungen die Entscheidung in der Sache nicht beeinflußt hat (im Anschluß an BVerwGE 106, 115 <128>).

Beschluß des 11. Senats vom 15. Februar 2000 - BVerwG 11 B 58.99 -

I. BayVGH vom 10.08.1999 - Az.: VGH 22 A 96.40055 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 58.99



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 440.97 vom 20.05.1998

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Putbus, Verfolgung, nationalsozialistische, Beweiserleichterung, Beweiswürdigung, vorweggenommene, Indizienbeweis, Beweisantrag, Schlüssigkeit, Wahrunterstellung, Schlußfolgerung, Verstoß gegen Denkgesetze, Indizienbewertung, widersprüchliche, Auslandszeuge, Sachaufklärungspflicht, gerichtliche, Urkundensammlung, Durchsuchung, Archivrecherche, Beweisermittlungsantrag, Erinnerungsvermögen Zeuge, Erfahrungssatz, Indiztatsache Ambivalenz,
Stichwort:Verstoß gegen Denkgesetze
Leitsatz:Leitsätze:

Im Rahmen des § 1 Abs. 6 VermG ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung der in § 176 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes getroffenen Regelung, wonach eine Tatsache zugunsten des Antragstellers als festgestellt zu erachten ist, wenn der Beweis für diese Tatsache nicht vollständig erbracht werden kann.

Eine verbotene Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht beim Angebot eines Indizienbeweises von der beantragten Beweiserhebung darum absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache zu seiner gerichtlichen Überzeugung nicht ausreicht.

Ein zu Beweiszwecken gestellter Antrag, bestimmte Urkundensammlungen beizuziehen oder zu durchsuchen (Archivrecherche), ist ein Beweisermittlungsantrag, wenn keine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel bezeichnet ist; als solcher unterliegt er nicht den für einen Beweisantrag geltenden Ablehnungsgründen, sondern ist verfahrensrechtlich an den Anforderungen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung zu messen.

Beschluß des 7. Senats vom 20. Mai 1998 - BVerwG 7 B 440.97 -

I. VG Greifswald vom 05.08.1997 - Az.: VG 2 A 825/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 440.97


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