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Verstoß gegen das BTM-Gesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 411/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafzumessung, Verstoß gegen das BTM-Gesetz, Wirkstoffmenge, Angabe, Überprüfbarkeit des tatrichterlichen Urteils
Stichwort:Verstoß gegen das BTM-Gesetz
Leitsatz:Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das BtM-Gesetz kann das Revisionsgericht ohne Angaben zu der betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmenge des Rauschgifts nicht prüfen, inwieweit die verhängte Strafe rechtsfehlerfrei bemessen ist, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 411/06



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 58/05 vom 10.02.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Verfall des Wertersatzes, Wirkstoffgehalt
Stichwort:Verstoß gegen das BTM-Gesetz
Leitsatz:Handelt es sich bei der abgeurteilten Tat um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wird insbesondere der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bejaht, so ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in dem veräußerten Betäubungsmittelgemisch (jeweils) befunden haben. Zu diesen müsen tatsächliche Feststellungen getroffen werden, anderenfalls ist eine Berufungsbeschränkung nicht wirksam.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 58/05

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 463/04 vom 05.01.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Geldwäsche, Feststellungen, Vortat, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Beihilfe, Feststellungen
Stichwort:Verstoß gegen das BTM-Gesetz
Leitsatz:1. Für die Strafbarkeit nach § 261 StGB muss der Tatrichter konkrete Umstände feststellen, aus denen sich in grpben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung durch den Angeklagten eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat ergibt.

2. Voraussetzung für eine Beihilfe im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist, dass ein konkretes Geschäft des Haupttäters zumindest "angebahnt" sein oder "laufen" muss.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 463/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 73/04 vom 04.03.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Feststellungen, Umfang, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, konkrete Feststellungen, Wirkstoffgehalt
Stichwort:Verstoß gegen das BTM-Gesetz
Leitsatz:Vom Tatrichter sind bei einem Verstoß gegen das BtM-Gesetz konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt zu treffen oder es ist von der für den Angeklagten günstigsten Qualität auszugehen, die nach den Umständen in Betracht kommt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 73/04


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