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Verstoß gegen BUrlG

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 TaBV 23/08 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, MTV, BurlG, EFZG
Schlagworte:Sachverständiger, Tarifvertrag, Abrechnung, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Verstoß gegen BUrlG
Stichwort:Verstoß gegen BUrlG
Leitsatz:1. Es zählt nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, ob die durch den Arbeitgeber nach § 16 MTV des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein unstreitig tarifgerecht erfolgte Abrechnung des Urlaubsentgelts mit den gesetzlichen Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes in Einklang steht.

2. Das Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Durchführung der Rechtsnorm (hier: § 16 MTV n.F.), nicht aber darauf, ob die Rechtsnorm ihrerseits gegen höherrangiges Recht (hier: § 12 BurlG) verstößt. Das Überwachungsrecht besteht gegenüber dem Arbeitgeber, der die Rechtsnorm (hier: § 16 MTV n.F.) zu beachten hat, nicht jedoch gegenüber dem Normgeber (hier: den Tarifvertragsparteien), der die Rechtsnorm erlassen hat.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 TaBV 23/08




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