JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht
| Rechtsgebiete: | GG, KWG LSA |
| Schlagworte: | Kommunalwahlen, Einteilung von Wahlbereichen, verfassungskonforme Auslegung, Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht, Grundsatz der Gleichheit der Wahl, Grundsatz der Chancengleichheit, Berücksichtigung von örtlichen Verhältnissen, unzulässige pauschalisierende Betrachtungsweise, unzulässiges Kriterium der Vermeidung eines besonderen administrativen Aufwandes bei der Wahlbereichseinteilung, Überprüfung von Wahlbereichseinteilungen, Überprüfbarkeit der Elemente der Wahlbereichseinteilung und deren Gewichtung, eingeschränkte Überprüfung des endgültigen Entscheidungsakts von Wahlbereichseinteilungen |
| Stichwort: | Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht |
| Leitsatz: | Die Einteilung eines Wahlgebiets nach § 7 Abs. 2 KWG LSA muss zur Wahrung der Grundsätze der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu möglichst gleich großen Wahlbereichen führen. Abweichungen in der Größe müssen nachvollziehbar unter Angabe der Kriterien und ihrer Gewichtung begründet werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GO NRW |
| Schlagworte: | Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats, verfassungskonforme Auslegung, Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht, spiegelbildliche Abbildung der Zusammensetzung des Plenums in den Ausschüssen, Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens, Zulässigkeit eines Zusammenschlusses von mehreren Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft. |
| Stichwort: | Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht |
| Leitsatz: | Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (wie Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 <113>). Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb - zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete - gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 18.03 | |
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