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Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 104/04 vom 01.06.2004

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung, Abschiebehindernis, Prüfung, Umfang der Feststellungen
Stichwort:Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung
Leitsatz:Die Feststellungen einer Verurteilung wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung nach § 56 AsylVfG muss zu entnehmen sein, dass der Tatrichter das Vorliegen eines dauernden Abschiebehindernisses im Sinne von § 58 Abs. 4 AsylVfG in der Person des Angeklagten in hinreichender Weise geprüft und verneint hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 104/04




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