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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 7 B 1069/08 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:BauO NRW
Schlagworte:Bauordnungsrecht, Bausubstanz, Brandschutz, nachträgliche Anforderung, zweiter Rettungsweg, Notleiter, Spindeltreppe, Abstand, Abstandrecht, Verstoß, Abweichung
Stichwort:Verstoß
Leitsatz:Ist bei vorhandener älterer Bausubstanz aus Gründen des Brandschutzes nachträglich ein 2. Rettungsweg (z.B. durch eine Notleiter mit Rückenschutz oder eine Spindeltreppe) anzulegen, der bautechnisch nicht ohne Verstoß gegen das Abstandrecht realisierbar ist, kommt die Zulassung einer Abweichung nach § 73 Abs. 1 BauO NRW in Betracht.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 7 B 1069/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 4/08 vom 15.07.2008

Rechtsgebiete:GWB
Schlagworte:Vergaberecht, Rüge, Rügepflicht, Vergabevorschriften, Verstoß, Erkennbarkeit, Präklusion, Kenntnis
Stichwort:Verstoß
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 4/08

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Verstoß
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Verstoß
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08


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