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verspätetes Entschädigungsverlangen eines Zeugen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 53/01 vom 30.04.2001

Rechtsgebiete:ZSEG
Schlagworte:verspätetes Entschädigungsverlangen eines Zeugen
Stichwort:verspätetes Entschädigungsverlangen eines Zeugen
Leitsatz:Verlangt ein Zeuge erstmals mehr als drei Monate nach Beendigung seiner Vernehmung eine Entschädigung, so muß das Entschädigungsverlangen zurückgewiesen werden. Das gilt auch dann, wenn der Zeuge ohne sein Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

Es besteht kein Ermessensspielraum.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 53/01




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