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verspätete Meldung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11a/7a AL 72/06 R vom 17.10.2007

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Minderung des Arbeitslosengelds - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche - keine Pflicht der BA zur individuellen Belehrung - Anforderungen an Hinweise der BA in Aufhebungsbescheiden -Verschulden - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab
Stichwort:verspätete Meldung
Leitsatz:1. § 37b SGB III sieht keine Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur individuellen Belehrung über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuche vor (Bestätigung von BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr 1).

2. Zur Frage, ob die in Aufhebungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit enthaltenen Hinweise auf eine mögliche Verringerung der Höhe des zukünftigen Leistungsanspruchs bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung inhaltlich richtig sind (Anschluss an BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 56/06 R = SozR 4-4300 § 37b Nr 5).
Volltext: BSG - Urteil, B 11a/7a AL 72/06 R



BSG – Urteil, B 7/7a AL 56/06 R vom 28.08.2007

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - befristetes Beschäftigungsverhältnis - Hinweispflicht der BA
Stichwort:verspätete Meldung
Leitsatz:Es ist keine Voraussetzung für eine Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung, dass die Bundesagentur für Arbeit den Leistungsbezieher anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung vor Ende dieser Beschäftigung hinweist; ein fehlender Hinweis ist nur bei der Prüfung zu beachten, ob sich der Arbeitslose vor einer erneuten Arbeitslosigkeit schuldhaft zu spät arbeitsuchend gemeldet hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 7/7a AL 56/06 R

BSG – Urteil, B 7a AL 50/05 R vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:SGB III, BGB
Schlagworte:Minderung des Arbeitslosengeldes, verspätete Meldung, frühzeitige Arbeitssuche, befristetes Arbeitsverhältnis, Bestimmtheit der Norm, Anspruchsentstehung nach Pflichtverletzung, Angabe des Endzeitpunktes bei Abmeldung wegen Aufnahme befristeter Beschäftigung, Verschulden
Stichwort:verspätete Meldung
Leitsatz:1. Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ist auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB III ausreichend inhaltlich bestimmt.

2. Die Sanktion des § 140 SGB III setzt nicht voraus, dass nach der Pflichtverletzung ein neues Anwartschaftsrecht auf Arbeitslosengeld entstanden sein muss.

3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe des Endzeitpunkts aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, bedarf es jedenfalls dann keiner persönlichen Arbeitsuchendmeldung, wenn dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich verlangt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 50/05 R

BSG – Urteil, B 7a AL 4/05 R vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:SGG, SGB X, SGB III, BGB
Schlagworte:Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Beschränkung des Streitgegenstands auf die Anfechtung der Minderung - Obliegenheitsverletzung - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab
Stichwort:verspätete Meldung
Leitsatz:Bei einem Rechtsstreit über die Höhe des Arbeitslosengeldes wegen dessen Minderung bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann der Streitgegenstand einer Klage auf die Anfechtung einer Minderung beschränkt werden (Abgrenzung zu BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 4/05 R


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