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Verspätete Einlegung der Berufung

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LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1789/03 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Verspätete Einlegung der Berufung
Stichwort:Verspätete Einlegung der Berufung
Leitsatz:Gelangt ein arbeitsgerichtliches Urteil nach Ablauf von fünf Monaten seit Verkündung in vollständig abgefasster Form zur Geschäftsstelle und wird es noch vor Ablauf der Berufungsfrist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG mit einer zutreffenden und vollständigen Rechtsmittelbelehrung versehen zugestellt, ist eine nach Ablauf von sechs Monaten seit Verkündung eingelegte Berufung verspätet.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1789/03




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