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verspätete Antragstellung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 58/06 R vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:SGB X, SGB I, SGB VI
Schlagworte:Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Stichwort:verspätete Antragstellung
Leitsatz:Kann aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt werden, gilt in entsprechender Anwendung des § 44 Abs 4 SGB 10 eine Ausschlussfrist von vier Jahren (Fortführung von BSG vom 9.9.1986 - 11a RA 28/85 = BSGE 60, 245 = SozR 1300 § 44 Nr 24, BSG vom 21.1.1987 - 1 RA 27/86 = SozR 1300 § 44 Nr 25, BSG vom 28.1.1999 - B 14 EG 6/98 B = SozR 3-1300 § 44 Nr 25 und BSG vom 14.2.2001 - B 9 V 9/00 R = BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr 31).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 58/06 R



BSG – Urteil, B 13 RJ 41/04 R vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:RVO, AVG, SGB VI, SGB I, SGB X, SozSichAbk USA, SozSichAbkDVbg USA, SozSichAbkZusAbk2 USA
Schlagworte:Altersruhegeldanspruch, Vollendung des 65. Lebensjahres, Versicherungsfallprinzip, verspätete Antragstellung, rückwirkende Leistungsgewährung, Verjährung, Ermessen
Stichwort:verspätete Antragstellung
Leitsatz:Ein bereits unter Geltung der RVO entstandener Anspruch auf Altersruhegeld entfällt nicht nachträglich aufgrund des mit dem SGB 6 eingeführten Antragserfordernisses (Anschluss an BSG vom 2.8.2000 - B 4 RA 54/99 R = SozR 3-2600 § 99 Nr 5).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 41/04 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 11535/03.OVG vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, unbefristete Verlängerung, Minderjährige, Kinder, Volljährigkeit, Besitzzeit der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, unabhängiges Aufenthaltsrecht, Antragstellung, verspätete Antragstellung
Stichwort:verspätete Antragstellung
Leitsatz:Der von § 26 Abs. 1 S. 2 AuslG geforderte Besitz der Aufenthaltserlaubnis "seit acht Jahren" setzt voraus, dass der Antrag auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis noch vor Ablauf der zu verlängernden Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde und auch sonst während des für die vorausgesetzte Besitzzeit der Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommenden Zeitraums kein Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der vorausgegangenen Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde.

Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 AuslG und der §§ 17 und 20 AuslG deshalb nicht vor, weil das ausländische Kind im maßgeblichen Zeitpunkt bereits volljährig ist, richtet sich die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nur dann nach § 21 Abs. 2 AuslG, wenn die Volljährigkeit erst nach Ablauf der zu verlängernden Aufenthaltserlaubnis eingetreten ist; anderenfalls gelangt § 21 Abs. 4 AuslG zur Anwendung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11535/03.OVG

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 494/01 vom 13.11.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Ablehnungsverfahren, unzulässiges Ablehnungsgesuch, ungeeignete Begründung, Untätigkeit des Richters, verspätete Antragstellung
Stichwort:verspätete Antragstellung
Leitsatz:Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, mit dem geltend gemacht wird, dass der Richter untätig gewesen sei.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 494/01


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