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Versorgungszusage

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1142/07 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - mehrere Beschäftigungsverhältnisse
Stichwort:Versorgungszusage
Leitsatz:1. Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus dem ersten Arbeitsverhältnis aus und begründet er später mit der Arbeitgeberin ein weiteres Beschäftigungsverhältnis, das nicht nahtlos an das erste Arbeitsverhältnis heranreicht, so beginnt die Unverfallbarkeitsfrist für die im zweiten Arbeitsverhältnis erteilte Versorgungszusage mit dem Beginn dieses neuen Beschäftigungsverhältnisses.

2. Die im zweiten Arbeitsverhältnis erteilte Versorgungszusage kann dahin auszulegen sein, dass sie die im ersten Beschäftigungsverhältnis erdiente Versorgungsanwartschaft ablösen soll, sofern sie mit einem höheren Betrag unverfallbar wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1142/07



LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1039/07 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit
Stichwort:Versorgungszusage
Leitsatz:Werden mit einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erteilung einer Versorgungszusage die betrieblichen Versorgungsrichtlinien erörtert, die u. a. eine Wartezeitregelung (Mindestdienstzeit) enthalten und hinsichtlich der Unverfallbarkeitsbestimmungen auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen, und wird dabei von dem Arbeitgeber erklärt, nach fünfjähriger Tätigkeit habe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, so wird damit keine von den Versorgungsrichtlinien abweichende Versorgungszusage erteilt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1039/07

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 244/07 vom 29.06.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Vorliegen einer - insolvenzgeschützten - Versorgungszusage
Stichwort:Versorgungszusage
Leitsatz:Unterhält der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung und vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien später, dass die Versicherungssumme bei Fälligkeit an den Arbeitgeber ausgezahlt werden und der Arbeitnehmer "daraus" eine monatliche Privatrente zusätzlich zur Altersrente in einer bestimmten Höhe erhalten soll, kann die nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung dieser Vereinbarung (insbesondere unter Berücksichtigung der Begleitumstände, des Willens der Vertragsparteien sowie von Sinn und Zweck) ergeben, dass dem Arbeitnehmer damit keine konstitutive - insolvenzgeschützte - Versorgungszusage erteilt worden ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 244/07

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 692/06 vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Versorgungszusage, Anwartschaftszuwächse, Widerrufsvorbehalte, wirtschaftliche Notlage
Stichwort:Versorgungszusage
Leitsatz:1. Der steuerunschädliche Widerrufsvorbehalt wegen wirtschaftlicher Notlage i. S. d. BdF-Schreibens vom 30.06.1975 - BStBl I S. 716 und der ESt-RiL 2005 zu § 6 a EStG in einer Versorgungszusage hat keine weitergehende Bedeutung als die Berufung auf eine Störung der Geschäftsgrundlage nach allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechts.

2. Darauf kann sich der Arbeitgeber bei einer auf individualrechtlicher Grundlage erteilten Versorgungszusage grundsätzlich auch dann nicht berufen, wenn er lediglich in Anwartschaftszuwächse eingreifen will (Weiterführung von BAG vom 17.06.2003).

3. Der sog. Mustervorbehalt kann nicht in dem Sinne umgedeutet werden, dass sich seine Anforderungen an den Eingriffszielen i. S. d. 3-Stufen-Theorie des BAG jeweils variabel ausrichten.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 692/06


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