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Versorgungswerk

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 2522/08.Z vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:GG, Hess. RAVG, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen, SGB VI
Schlagworte:Adoption, Altersrente, Geburt, Kindererziehungszeit, Rechtsanwältin, Satzung, Versorgungswerk, Zusatzzeit
Stichwort:Versorgungswerk
Leitsatz:1. Eine Satzungsbestimmung, nach der für jede Geburt eines Kindes einer Rechtsanwältin, die bei einem Versorgungswerk Mitglied ist, eine Zusatzzeit von einem Jahr für die Berechnung der Altersrente gewährt wird, aber keine Kindererziehungszeiten anerkannt werden, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.

2. Die Adoption eines Kindes ist dabei der Geburt eines Kindes nicht gleichzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 2522/08.Z



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 63/09 vom 04.05.2009

Rechtsgebiete:ASO, BeamtVG, GG, SGB I, HKG
Schlagworte:Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterversorgungswerk, Anwartschaft, Ärzteversorgung, Ehegatte, Ledigenzuschlag, Versorgungsauftrag, Versorgungswerk, berufsständisch, Verzicht
Stichwort:Versorgungswerk
Leitsatz:In der niedersächsischen Ärzteversorgung ist ein Verzicht auf Ansprüche im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung nicht möglich. Ein solcher Verzicht vermittelt deshalb dem Mitglied keinen Anspruch auf Gewährung des sog. Ledigenzuschlages nach § 15 Abs. 7 Satz 1 ASO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 63/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LC 3/09 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:ABH, ASO, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagworte:Pflichtmitgliedschaft, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertrauensschutz, Zahnärztekammer
Stichwort:Versorgungswerk
Leitsatz:Nach § 8 Abs. 2 ABH ist von der Pflichtmitgliedschaft im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen nur ausgenommen, wer zum 1. Januar 2005 das 45. Lebensjahr vollendet hat und zu diesem Zeitpunkt von der Mitgliedschaft in einem deutschen zahnärztlichen Versorgungswerk ausgenommen oder befreit worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 3/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 OA 37/09 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:ABH, BGB, BRAO, GG
Schlagworte:Beratungsvertrag, Berufsausübungsverbot, Berufsfreiheit, Interessenkollision, Justitiar, Rechtsanwalt, Tätigkeitsverbot, Versorgungswerk, Vertretungsverbot, berufsständisch
Stichwort:Versorgungswerk
Leitsatz:1. § 47 Abs. 1 Satz 1 BRAO steht der ständigen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für eine juristische Person des Öffentlichen Rechts nicht entgegen, wenn der Anwalt den Hoheitsträger nur unabhänigig berät und nicht organisatorisch eingegliedert ist.

2. Unter den genannten Bedingungen steht ein Rechtsanwalt auch nicht in "einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis" i. S. d. § 46 BRAO.

3. Die beratende Mitwirkung als Justitiar am Erlass einer Norm oder auch an der allgemeinen Gestaltung von Bescheiden, deren Inhalt zwingend aus einer Norm folgt, steht nach § 45 BRAO der anwaltlichen Vertretung in einem nachfolgenden Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides und mittelbar der Norm nicht entgegen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 OA 37/09


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