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Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 689/00 vom 18.09.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
Stichwort:Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
Leitsatz:1. Verläßt ein Betriebsteil mit seiner Veräußerung (§ 613 a BGB) den Geltungsbereich eines Zusatzversorgungssystems, erlischt damit ein zuvor begründetes Recht auf Zusatzversorgung nicht. Der Betriebserwerber muß vielmehr dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die er erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben und entsprechend den ursprünglich vereinbarten Bedingungen versichert worden wäre (Bestätigung von BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6).

2. Dieser Versorgungsverschaffungsanspruch wird erst mit Eintritt des Versorgungsfalles fällig. Er kann deshalb vorher weder verfallen noch verjähren oder verwirken.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 689/00




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