JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versorgungsträger
| Rechtsgebiete: | SGG, AAÜG |
| Schlagworte: | sozialgerichtliches Verfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Klärungsfähigkeit, Entscheidung über das Vorliegen der nach dem AAÜG für eine SGB 6-Rente erheblichen Tatsachen, Versorgungsträger, Rentenversicherungsträger, Anfechtungsklage, Leistungsklage |
| Stichwort: | Versorgungsträger |
| Leitsatz: | Es ist ausschließlich dem jeweils zuständigen Versorgungsträger vorbehalten, über das Vorliegen der nach §§ 1, 5 bis 8 AAÜG für eine SGB VI-Rente möglicherweise erheblichen Tatsachen zu entscheiden. Jeder Rentenversicherungsträger ist hierfür schlechthin nicht verbandskompetent. Im Streit um eine Versicherungsrente kann auch das Gericht eine fehlende bindende Entscheidung des Versorgungsträgers nicht ersetzen (Fortführung von ua BSG vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 = SozR 3-8570 § 8 Nr 2, BVerfG vom 9.3.2000 - 1 BvR 2216/96 = SozR 3-8570 § 8 Nr 5, BSG vom 25.1.2001 - B 4 RA 10/99 R = SozR 3-8570 § 14 Nr 1 und BSG vom 29.10.2002 - B 4 RA 22/02 R). |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 4 RA 263/05 B | |
| Rechtsgebiete: | VAHRG |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich, Leistung, Versorgungsträger, Schuldnerschutz |
| Stichwort: | Versorgungsträger |
| Leitsatz: | Nach § 3 a Abs. 7 VAHRG ist der Versorgungsträger, der vor Kenntnis der rechtskräftigen Entscheidung über den verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich Leistungen erbringt, vor doppelter Inanspruchnahme geschützt. Der Zeitpunkt, ab dem die Antragstellerin Leistungen aus dem verlängerten schuldrechtlichen Ausgleich verlangen kann, wird aber nicht verändert. Gegebenenfalls sind die Leistungen des Versorgungsträgers in Höhe des dem Berechtigten zustehenden Anteils Leistungen an einen Nichtberechtigten, die ihm gegenüber wirksam erbracht sind. Die Antragstellerin muss diese Leistungen von der weiter Beteiligten gegebenenfalls im Wege eines Bereicherungsausgleichs zurückfordern (§§ 812 ff. BGB). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 81/04 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, ZPO |
| Schlagworte: | Beschwerdeberechtigung, Versorgungsträger |
| Stichwort: | Versorgungsträger |
| Leitsatz: | Ein Beschwerderecht des Versorgungsträgers (hier: Deutsche Telekom AG) besteht nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft beim Ausgleich lediglich einen Rechnungsposten darstellt und dadurch das Versorgungsverhältnis nicht berührt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 63/98 | |
| Rechtsgebiete: | VAHRG |
| Schlagworte: | Versorgungsträger, Auskunftsverpflichtung |
| Stichwort: | Versorgungsträger |
| Leitsatz: | Der Träger der betrieblichen Altersversorgung hat eine konkrete Berechnung der eheanteiligen Versorgungsanwartschaft mitzuteilen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 295/00 | |
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