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Versorgungsstruktur

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 265/05 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:BauGB, LROP II 2002, TA Lärm, VwGO
Schlagworte:Abwägung, An- und Abfahrtsverkehr, Konkurrentenantrag, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Raumordnung, Versorgungsstruktur, ausgeglichene
Stichwort:Versorgungsstruktur
Leitsatz:1. Der Konkurrent eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ist grundsätzlich nicht normenkontrollantragsbefugt.

2. Bei der Beantwortung der Frage, ob das Hinzutreten eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ausgeglichene Versorgungsstrukturen wesentlich beeinträchtigt (vgl. Ziffer C 1.6 03 Satz 7 Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen Teil II, 2002), ist nicht statisch auf den Ist-Zustand abzustellen. In Blick zu nehmen sind vielmehr die Gefährdungen, welche durch absehbare Kaufkraftabflüsse bestehen und denen mit der Zulassung des neuen Marktes begegnet werden soll.

3. Food- und Non-Food-Bereiche lassen sich hinreichend verlässlich voneinander abgrenzen.

4. Nr. 6.1 lit. f) der TA Lärm 1998 ist nur auf solche Krankenhäuser und Pflegeheime anzuwenden, welche wegen ihrer Größe den Gebietscharakter gleichsam hegemonisieren und ihm ihren Stempel aufdrücken. Ist das nicht der Fall, können sie nur den Schutzanspruch erheben, der ihnen nach der festgesetzten Gebietsart zukommt.

5. Zur Berücksichtigung des An- und Abfahrtsverkehrs.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 265/05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11311/06.OVG vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Baurecht, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Baugenehmigung, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelsmarkt, Discounter, Lebensmittel, Lebensmittelmarkt, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Ausschluss, Sortiment, zentrenrelevantes Sortiment, Sortimentenliste, Innenstadt, innenstadtrelevantes Sortiment, Sortimentsbeschränkung, Nutzungsunterart, zentrumsbildende Nutzungsart, städtische Randlage, Verkaufsfläche, Zentrum, Stadtteil, Zentrum, Stadtteilzentrum, zentraler Standort, Versorgung, Versorgungszentrum, Versorgungsstandort, Nahversorgung, Nahversorgungszentrum, fußläufige Versorgung, städtebauliche Gründe, städtebauliche Ziele, städtebauliche Entwicklung, Funktionsfähigkeit, Attraktivität, Auswahl, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Auswirkungen, Planungskonzept, Planung, Plangebiet, Gemeinde, Gewerbegebiet, Auslegung, Bestimmtheit, Lastengleichheit, Rechtfertigung, wirtschaftliche Nutzung, Versorgungsstruktur, Bevölkerung
Stichwort:Versorgungsstruktur
Leitsatz:Dem Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan muss ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11311/06.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2206/01 vom 14.05.2002

Rechtsgebiete:GG, SGB XI, LPflG, LHO
Schlagworte:Soziale Pflegeversicherung, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Landespflegeplan, Kreispflegeplan, Pflegeheimverzeichnis, Förderung, Fördermittel, Förderklage, Subvention, Investition, Versorgung, Versorgungsstruktur, Bedarfsprüfung, Bedarfsgerechtigkeit, Beiladung
Stichwort:Versorgungsstruktur
Leitsatz:1. Die Klage des Trägers eines Pflegeheims auf Bewilligung von Fördermitteln setzt nicht voraus, dass das Pflegeheim in den Landes- oder Kreispflegeplan aufgenommen und dies bestandskräftig festgestellt ist. Die Überprüfung der Pflegeplanung erfolgt erst im Förderprozess.

2. Zur Förderklage gegen den Landeswohlfahrtsverband ist der Träger der Kreispflegeplanung beizuladen.

3. Die Förderung einer bereits durchgeführten Investitionsmaßnahme kann nach dem Landespflegegesetz grundsätzlich nicht verlangt werden. Anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Bewilligung zuvor beantragt worden war und wenn die Durchführung der Investitionsmaßnahme keinen Aufschub duldete.

4. Die Pflegeplanung und die Pflegeheimförderung haben in quantitativer Hinsicht zum Ziel, eine zahlenmäßig ausreichende pflegerische Grundversorgung in der ambulanten und der stationären Pflege zu gewährleisten. Ferner dienen sie in qualitativer Hinsicht dazu, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgungsstruktur beständig weiter zu verbessern.

5. In die Pflegeplanung und in die Pflegeheimförderung sind grundsätzlich alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 SGB XI einzubeziehen. Es ist nicht zulässig, die Planung und Förderung nur auf einen Teil der zugelassenen Pflegeeinrichtung zu beschränken und andere von vornherein und auf Dauer allein deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil in dem betreffenden Gebiet ein Überangebot an Pflegeheimen bestehe.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2206/01


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