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Versorgungsschaden durch Verletzung einer Hinweispflicht

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 69/99 vom 17.10.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG, ZPO, HGB
Schlagworte:Versorgungsschaden durch Verletzung einer Hinweispflicht
Stichwort:Versorgungsschaden durch Verletzung einer Hinweispflicht
Leitsatz:Leitsätze:

Die Auslegungsregel, wonach allgemeine Ausgleichsklauseln im Zweifel Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht mit umfassen, ist auch dann anzuwenden, wenn der Verzicht auf einen als Schadensersatz geschuldeten Versorgungsverschaffungsanspruch in Rede steht.

Aktenzeichen: 3 AZR 69/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 17. Oktober 2000
- 3 AZR 69/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 17 Ca 4133/95 -
Urteil vom 18. Juni 1997

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 2 Sa 2186/97 -
Urteil vom 11. November 1998
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 69/99




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