JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versorgungsleistungen
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Versorgungsleistungen |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Versorgungsleistungen |
| Leitsatz: | Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2000/78/EG, GG, AGG, LfbG, SLVO |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Polizei, Vorbereitungsdienst, Laufbahn, gehobener Dienst, Laufbahnprüfung, nicht bestanden, Wachdienst, Bewerbung, Bewerber, lebensälter, mittlerer Dienst, Alter, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Einstellungshöchstalter, unter 25 Jahre, Heraufsetzung, Beamtenverhältnis, Dauerhaftigkeit, Arbeitsleistung, Versorgung, Verhältnis, angemessen, Kontinuität, Versorgungsleistungen, Mittelverwendung, sparsam, Gleichbehandlung, Alter, Diskriminierung, unmittelbare, gerechtfertigt, besondere Rechtsstellung, Ziel, legitim, objektiv, angemessen, erforderlich, verhältnismäßig, Gemeinwohl, Wegweisung, Spielraum, weit, Vorbildung, Schadensersatz, Entschädigung, Pflichtverletzung (verneint), culpa in contrahendo |
| Stichwort: | Versorgungsleistungen |
| Leitsatz: | Die Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Berliner Schutzpolizei ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 12.07 | |
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