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Versorgungsleistungen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 18.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Stichwort:Versorgungsleistungen
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 17.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Stichwort:Versorgungsleistungen
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 12.07 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 2000/78/EG, GG, AGG, LfbG, SLVO
Schlagworte:Beamtenrecht, Polizei, Vorbereitungsdienst, Laufbahn, gehobener Dienst, Laufbahnprüfung, nicht bestanden, Wachdienst, Bewerbung, Bewerber, lebensälter, mittlerer Dienst, Alter, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Einstellungshöchstalter, unter 25 Jahre, Heraufsetzung, Beamtenverhältnis, Dauerhaftigkeit, Arbeitsleistung, Versorgung, Verhältnis, angemessen, Kontinuität, Versorgungsleistungen, Mittelverwendung, sparsam, Gleichbehandlung, Alter, Diskriminierung, unmittelbare, gerechtfertigt, besondere Rechtsstellung, Ziel, legitim, objektiv, angemessen, erforderlich, verhältnismäßig, Gemeinwohl, Wegweisung, Spielraum, weit, Vorbildung, Schadensersatz, Entschädigung, Pflichtverletzung (verneint), culpa in contrahendo
Stichwort:Versorgungsleistungen
Leitsatz:Die Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Berliner Schutzpolizei ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 12.07


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