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Versorgungskürzung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 11/05 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:ASO, GG, HKG, NVAG, VAG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterssicherung, Alterssicherungsordnung, Altersversorgungswerk, Anpassung, Anpassungspflicht, Bescheidungsurteil, Dynamisierung, Eigentum, Eigentum, Schutz des Finanzierungssystem, Finanzierungsverfahren, Inflationsausgleich, Nachbesserungspflicht, Rentenanpassung, Rentenanwartschaft, Rentenkürzung, Versorgung, berufsständische, Versorgungskürzung, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertrauensschutz, Zahnarzt, Zahnärztekammer
Stichwort:Versorgungskürzung
Leitsatz:1. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen ist wegen Verstoßes gegen § 12 HKG unwirksam.

2. Ein Versorgungswerk der Heilberufe hat nach § 12 HKG die Aufgabe, seinen Pflichtmitgliedern lebenslang eine grundsichernde Altersrente zu gewähren. Dieser Regelungsauftrag schließt das Ziel ein, die durch Inflation entstehenden Realwertverluste möglichst auszugleichen. Dazu muss ein bewährtes Finanzierungssystem gewählt werden.

3. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen, das in § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1 , 29 Abs. 2 ASO zum Ausdruck kommt, hat sich nicht bewährt, steht deshalb mit § 12 HKG nicht in Einklang und ist unwirksam.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 11/05



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 278/01 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, BeamtVG, SGB VI, VAErstV, VAHRG
Schlagworte:Altersrente, vorgezogene, Dienstherrnwechsel, Hinzuverdienstgrenze, Härteausgleich, Quasisplitting, Renten, Rentenanpassung, Träger der Versorgungslast, Versorgungskürzung
Stichwort:Versorgungskürzung
Leitsatz:1. Kann der im Versorgungsausgleich begünstigte geschiedene Ehegatte eines Ruhestandsbeamten eine Altersrente beanspruchen, schließt diese Möglichkeit des Rentenbezuges das Vorliegen einer Härte i. S. des § 5 Abs. 1 VAHRG mit der Folge aus, dass die Versorgung des Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzt werden kann.

2. Auch bei einem Wechsel des Dienstherrn ist der letzte Dienstherr als zuständiger Träger der Versorgungslast zur Kürzung der Versorgung des geschiedenen Beamten nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG berechtigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 278/01


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