JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versorgungsehe
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, SVG |
| Schlagworte: | Umstände des Falles, besondere, Unterhaltsbeitrag, Versorgungsehe, Witwe, nachgeheiratete |
| Stichwort: | Versorgungsehe |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 32/05 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Witwenversorgung, Witwengeld, Witwe, Versorgungsehe, Versorgung, gesetzliche Vermutung, Vermutung, Eheschließung, Heiratsentschluss, Heirat |
| Stichwort: | Versorgungsehe |
| Leitsatz: | Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltene Vermutung, eine bis zum Tod des Beamten weniger als ein Jahr bestehende Ehe sei überwiegend zur Versorgung der Witwe geschlossen worden, ist nur dann widerlegt, wenn der in Unkenntnis einer lebensgefährlichen Krankheit gefasste und nach außen manifestierte Heiratsentschluss bis zur Eheschließung im Wesentlichen unverändert geblieben und die Heirat innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Das gleiche gilt, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10800/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ASO, EGBGB, FamRÄndG, GG, PStG, ZPO |
| Schlagworte: | Ärzteversorgung, Ehe, Ehe hinkende, Ehe, hinkende, Ehe: islamischer Ritus, Familienbuch, Formstatut, Qualifikation, Urteilsanerkennung, Versorgung, berufsständische, Versorgungsehe, Versorgungswerk, berufsständisch, Vorfrage, Witwenrente |
| Stichwort: | Versorgungsehe |
| Leitsatz: | 1. Wer "Witwe" i. S. von § 18 Abs. 1 Satz 1 ASO der Niedersächsischen Ärzteversorgung ist, bestimmt sich grundsätzlich nach allgemeinem Zivilrecht. 2. Ein ausländisches Urteil, das das Bestehen einer Ehe zwischen einem Ehegatten und einem nicht verfahrensbeteiligten Dritten festststellt, ist in Deutschland nicht nach Art. 7 § 1 FamRÄndG anerkennungsfähig. 3. Die Bestimmung, in Ägypten eine Eheschließung amtlich registrieren zu lassen, zählt i. S. v. Art. 11 Abs. 1 EGBGB zum (Ehe-)Formstatut. Ohne eine solche Registrierung kann daher in Ägypten grundsätzlich nicht staatlich wirksam die Ehe geschlossen werden. 4. Eine zu Lebzeiten der Partner in ihrem Heimat- oder Aufenthaltsstaat nicht amtlich registrierte bzw. nicht öffentlich anerkannte und in Deutschland unwirksame Ehe reicht auch dann nicht zur Gewährung einer Witwenrente nach § 18 ASO aus, wenn die Verbindung nach dem Tod eines Partners nachträglich in einem Heimatland des anderen anerkannt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 14/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, AGVwGO, SGB VI, BeamtVG, SatzungRVW |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Antragsfrist, Satzungsänderung, Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Änderungswille, Neufassungswille, Satzungsbeschluss, Bekanntmachung, Art und Umfang, Rechtsstaatsgebot, kapitalgedecktes Alterssicherungssystem, Hinterbliebenenversorgung, Witwengeld, Versorgungsehe, Altehe, versorgungsnahe Ehe, abstrakte Risikoerhöhung, Leistungsausschluss, Ausnahmetatbestände, Wartezeitklausel, Mindestfristklausel, Gegenbeweisklausel, Systemgerechtigkeit, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Versorgungsehe |
| Leitsatz: | 1. Rechtsstaatlich ist es grundsätzlich indifferent, ob vielfach geändertes Satzungsrecht in der Änderungsfassung verbunden mit der Ermächtigung zur Neubekanntmachung der gesamten Satzung in Kraft gesetzt wird, oder ob die Satzung unter gleichzeitiger Aufhebung aller früheren Fassungen insgesamt neu beschlossen und veröffentlicht wird. 2. Wegen der von einer versorgungsnahen Eheschließung ausgehenden abstrakten Risikoerhöhung für die Versichertengemeinschaft ist es in einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem regelmäßig sachgerecht und verhältnismäßig, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung von einer mehrjährigen Ehebestandszeit abhängig zu machen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10767/07.OVG | |
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