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Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung in den Ruhestand Veröffentlichungen:

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 50/07 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung in den Ruhestand Veröffentlichungen:
Stichwort:Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung in den Ruhestand Veröffentlichungen:
Leitsatz:Ermöglicht der Dienstherr zum Abbau von Personalüberhängen Beamten, die das 58. Lebensjahr vollendet und den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, in Form einer Sonderurlaubsregelung unwiderruflich die Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung von 70% der Besoldung bis zur Versetzung in den Ruhestand (sog. 58er-Regelung), so handelt es sich um einen "gleichartigen Bezug" i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG und damit um begünstigte Versorgungsbezüge.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 50/07




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