JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versorgungsbereich
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägung, Ausschluss von Nutzungen, Bebauungsplan, Kosten, Einzelhandel, Ausschluss, Gleichheitssatz, Versorgungsbereich, zentraler |
| Stichwort: | Versorgungsbereich |
| Leitsatz: | 1. Es bedarf besonderer Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz, wenn die Gemeinde für ein Grundstück jeglichen Einzelhandel ausschließt, um einen halben Kilometer entfernt einen zentralen Versorgungsbereich etablieren zu können, für das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück aber die planungsrechtliche Grundlage zum Erhalt eines dort schon vorhandenen Einzelhandelsbetriebes mit rund 2.800 m² Verkaufsfläche schafft und diesen dadurch verfestigt. 2. Es kann zum abwägungsbeachtlichen Material des Rates gehören, über die Kosten vollständig informiert zu sein, welche die Planverwirklichung voraussichtlich verursachen wird. 3. Die Gemeinde darf von Bebauung freizuhaltende Flächen festsetzen, wenn dies die Anlegung einer Straße ermöglichen soll, die derzeit noch nicht geplant werden kann, weil die Flächen teilweise noch von der Deutschen Bahn AG genutzt werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 160/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, LPlG, ROG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Abstimmungsgebot, Abweichung, Abweichungsverfahren, Abweichungszulassung, Adressat, Anfechtungsklage, Außenwirkung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigungsverbot, Befreiung, Drittschutz, Einwendungen, Einzelhandelsbetriebe, Factory-Outlet-Center, feststellender Verwaltungsakt, Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplanung, FOC, FOC-typtische Sortimente, Gebietskörperschaften, Gemeinde, großflächige Einzelhandelsbetriebe, Hauptverwaltungsakt, ICE Bahnhof Montabaur, Integrationsgebot, interkommunales Abstimmungsgebot, Internum, Klagebefugnis, Kommune, Konkordanz, Landesentwicklungsprogramm, Landesplanung, LEP, materielle Konkordanz, Maßgaben, Mittelzentrum, Möglichkeitstheorie, Nachbargemeinde, Nachbarkommune, Nachbarzentren, Nebenbestimmung, Normenkontrollverfahren, Planaufstellungsverfahren, Planungsgemeinschaft, Planungshoheit, polyzentrale Siedlungsstruktur, Raumordnung, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziel, Rechtsnatur, Rechtsnorm, Rechtsschutzbedürfnis, Siedlungsstruktur, Sortimente, städtebauliches Integrationsgebot, Standortplanung, subjektives Recht, Tatbestandswirkung, Verkaufsfläche, Versorgungsbereich, Versorgungsbereiche, Verträglichkeitsstudie, Verwaltungsakt, Verwaltungsinternum, zentraler Ort, Zielabweichung, Zielabweichungsverfahren, Zwischenurteil |
| Stichwort: | Versorgungsbereich |
| Leitsatz: | 1. Ein die Abweichung von Zielen der Raumordnung zulassender Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht nur gegenüber der Belegenheitsgemeinde des Vorhabens, sondern auch gegenüber anderen Kommunen ein Verwaltungsakt. 2. Das Beeinträchtigungsverbot nach Kap. 3.4.1.3 Abs. 8 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III stellt ein verbindliches Ziel der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG dar. 3. Im Einzelfall können auch Feststellungen in einem Bescheid der zuständigen Raumordnungsbehörde zum Nichterfordernis einer Zielabweichung nach § 8 Abs. 3 LPlG einen Verwaltungsakt begründen (hier bejaht). 4. Einer Nachbarkommune fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für das Vorgehen gegen einen ihr ungünstigen Zielabweichungsbescheid, da dieser im Falle seiner Bestandskraft Tatbestandswirkung entfaltet und eine inzidente Überprüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren folglich ausgeschlossen wäre. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10388/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Auswirkungen, schädliche, Innenbereich, Samtgemeinde, Versorgungsbereich, zentraler |
| Stichwort: | Versorgungsbereich |
| Leitsatz: | 1. Bei der Beantwortung der Frage, ob von einem großflächigen Markt (gut 4.000 qm Verkaufsfläche, je zur Hälfte Lebensmittel und Non-Food-Produkte) schädliche Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB ausgehen, sind bislang nur geplante (großflächige) Vorhaben nicht in die Betrachtung einzubeziehen. 2. Es ist nicht Aufgabe des § 34 Abs. 3 BauGB, eine verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen. Aus § 9 Abs. 2a BauGB folgt nichts anderes. 3. Zur Frage, wann ein zentraler Versorgungsbereich vorliegt. 4. "Schädlich" im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind Auswirkungen erst dann, wenn sie gravierender sind als solche, welche erst die interkommunale Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB auslösen. Bei der Beurteilung der Schädlichkeit der Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden kann in Anlehnung an § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch berücksichtigt werden, ob sich die "Vorhabengemeinde" (Mittelzentrum) damit nur das an Umsatz "zurückholt", was ihr im Vergleich zu Umlandgemeinden, die "nur" Grundzentren darstellen, raumordnungsrechtlich an sich zusteht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 154/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwehranspruch, gemeindlicher, Auswirkungen, schädliche, Einzelhandelsgeschäft, Versorgungsbereich, zentraler |
| Stichwort: | Versorgungsbereich |
| Leitsatz: | Ein zentraler Versorgungsbereich gem. § 34 Abs. 3 BauGB setzt eine zentrale Bedeutung/zentrale Funktion für einen bestimmten, nicht nur kleineren Einzugsbereich in einer Gemeinde mit regelmäßig koordinierenden Infrastrukturmaßnahmen voraus. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 276/07 | |
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