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Versorgungsabschlag

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2477/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:GG, EGRL 00/78, BeamtVG
Schlagworte:Versetzung in den Ruhestand, Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung, Behinderung, Versorgungsabschlag
Stichwort:Versorgungsabschlag
Leitsatz:Der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG bei Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den Ruhestand wegen nicht dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit steht in Einklang mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2477/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 A 1246/08.Z vom 06.01.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Alimentationsprinzip, Dienstunfähigkeit, Versorgungsabschlag, vorzeitiger Ruhestand
Stichwort:Versorgungsabschlag
Leitsatz:Der Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 BeamtVG) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; weder wegen Verletzung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG noch wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 und 3 GG.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 A 1246/08.Z

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 22.06 vom 25.10.2007

Rechtsgebiete:BBG, BeamtVG, DRiG, VwVfG
Schlagworte:Änderung der Versetzung in den Ruhestand, Antrag, Auslegung, Bindung der Festsetzungsbehörde, Grund der Versetzung in den Ruhestand, Richter, Rücknahme der Versetzung in den Ruhestand, Schwerbehinderung, Statusentscheidung, Versetzung in den Ruhestand, Versorgungsabschlag, Versorgungsbezüge, Versorgungsfestsetzungsbehörde, vorzeitiger Ruhestand, Widerruf der Versetzung in den Ruhestand, Wiederaufgreifen des Verfahrens
Stichwort:Versorgungsabschlag
Leitsatz:Wird der Beamte oder Richter auf Antrag in den Ruhestand versetzt, so bestimmt sein Antrag den Grund der Versetzung.

Die für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständige Behörde ist an den Grund der Versetzung in den Ruhestand gebunden.

Nach dem Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 22.06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 BV 03.3368 vom 15.05.2006

Rechtsgebiete:DRiG, BBG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Richterrecht, Versorgungsabschlag, Versetzung in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahres, nachträglich rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung, zum Regelungsinhalt einer Ruhestandsversetzung nach § 48 Abs. 3 DRiG, § 47 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BBG steht einer auf den Grund bezogenen Teilaufhebung der Versetzung in den Ruhestand entgegen.
Stichwort:Versorgungsabschlag
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 15 BV 03.3368


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