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Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 201/00 vom 29.08.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG, BAT/BAT-O, VersTV-G
Schlagworte:Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse
Stichwort:Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse
Leitsatz:Leitsätze:

1. § 46 BAT/BAT-O gibt den nach dem Versorgungstarifvertrag versicherungspflichtigen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung nach Maßgabe des Versorgungstarifvertrages und der Satzung der Zusatzversorgungskasse. Er richtet sich zwar in erster Linie darauf, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Zusatzversorgungskasse versichert. Geschieht dies nicht, kann der Arbeitnehmer aber zumindest verlangen, daß der Arbeitgeber ihm die tarifvertraglich geschuldete Zusatzversorgung selbst verschafft oder in anderer Weise für eine nach Art und Umfang gleiche Versorgung sorgt. Auch insoweit handelt es sich um einen insolvenzgeschützten tarifvertraglichen Erfüllungsanspruch.

2. Die Versicherungspflicht bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse kann nach § 5 Abs. 2 Buchst. b VersTV-G dann enfallen, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung hat. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Arbeitgeber eine Versorgung außerhalb des Versorgungstarifvertrages unter Einschaltung einer Unterstützungskasse verspricht, die zudem alternativ Alterskapital oder eine wertgleiche monatlich lebenslänglich zahlbare Altersrente sowie nur im Falle des Todes des Arbeitnehmers während der aktiven Dienstzeit ein einmalig zu zahlendes Hinterbliebenenkapital vorsieht.

Aktenzeichen: 3 AZR 201/00
Bundesarbeitsgericht 3. Senat
Urteil vom 29. August 2000
- 3 AZR 201/00 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 20. Juli 1999
Stralsund
- 4 Ca 134/99 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 26. Januar 2000
Mecklenburg-Vorpommern
- 2 Sa 410/99 -
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 201/00




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