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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 567/08 vom 07.08.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Versorgung, Beamter
Stichwort:Versorgung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 567/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 736/08 vom 07.08.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamter, Versorgung
Stichwort:Versorgung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 736/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 28/09 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BBesG, BeamtVG, DNeuG, GG, VwGO
Schlagworte:Beamter, Erhöhung, vorübergehende, Ruhegehaltssatz, Rückwirkung, echte, Rückwirkung, unechte, Versorgung
Stichwort:Versorgung
Leitsatz:1. § 14a Abs. 1 BeamtVG wurde durch Art. 4 Nr. 11 lit. a), aa) DNeuG dahingehend neu gefasst, dass nicht mehr der nach "den sonstigen Vorschriften berechnete Ruhegehaltssatz", sondern nur noch der nach "§ 14 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4" berechnete Ruhegehaltssatz vorübergehend erhöht wird. Eine Erhöhung des nach dem hiernach in § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht mehr aufgeführten § 14 Abs. 4 BeamtVG berechneten Ruhegehaltssatzes scheidet nunmehr unzweifelhaft aus.

2. Aufgrund der Neufassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, veröffentlicht bei juris).

3. Soweit durch Art. 17 Abs. 1 DNeuG Art. 4 Nr. 11 lit. a), aa) DNeuG (§ 14a Abs. 1 BeamtVG n. F.) rückwirkend mit Wirkung vom 24. Juni 2005 in Kraft gesetzt wurde, liegt darin kein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende und aus dem Vertrauensgrundsatz entwickelte Rückwirkungsverbot.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 28/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 47/09 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG, BeamtVÜV, GG, VwGO
Schlagworte:Dienstzeiten, ruhegehaltfähige, Doppelanrechnung, Richter, Ruhegehalt, Verminderung, Versorgung
Stichwort:Versorgung
Leitsatz:Die durch § 14 Abs. 3 BeamtVG angeordnete Verminderung des Ruhegehaltes erfolgt auch im Falle einer Doppelanrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten gemäß § 3 BeamtVÜV, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 47/09


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