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Versickerungsauflage

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11142/06.OVG vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:KAG, LWG, LBauO
Schlagworte:Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragsrecht, Abwasser, Abwasserbeitrag, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Abwasserbeseitigungspflicht, Schmutzwasser, Einleitung, Kanal, wiederkehrender Abwasserbeseitigungsbeitrag, Schmutzwasser, Schmutzwasserbeseitigung, Entwässerung, Entwässerungsbeitrag, Grundstücksentwässerung, Straßenkanal, Straßenleitung, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Mischwasserkanal, Beitragspflicht, Abwasserplanung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Festsetzung, textliche Festsetzung, Versickerung, Versickerungsauflage, Auflage, Abgabenrecht, Abgabenverzicht, Vorteil, Anschlussmöglichkeit, rechtliche Anschlussmöglichkeit, Einleitungsrecht, Inanspruchnahme, Nichtigkeit
Stichwort:Versickerungsauflage
Leitsatz:Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung.

Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11142/06.OVG




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