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Versicherungspflichtigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 7a AL 58/05 R vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:SGB III, SGB X
Stichwort:Versicherungspflichtigkeit
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 58/05 R



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 Ta 3/05 vom 06.04.2005

Rechtsgebiete:SGB IV, SGG, ArbGG, GVG, ZPO, BGB, ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg für Klagen auf Anmeldung zur Sozialversicherung
Stichwort:Versicherungspflichtigkeit
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 Ta 3/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 (2) Sa 347/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, SGB IV
Schlagworte:Arbeitnehmereigenschaft Kurierdienstfahrer, Steuer und Sozialversicherung, Auslegung des Arbeitsvertrags/ Bedeutung praktischer Handhabung
Stichwort:Versicherungspflichtigkeit
Leitsatz:1. Das Interesse an der Feststellung, ein auf Selbständigenbasis vereinbartes und durchgeführtes Rechtsverhältnis (hier: Kurierdienstfahrer) sei als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, erlischt in der Regel mit der unstreitigen Beendigung dieses Rechtsverhältnisses. Dies gilt auch, wenn das Rechtsverhältnis im Laufe des Gerichtsverfahrens endet.

2. Die erklärte Bereitschaft der Sozialversicherungsträger, im Falle der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft durch die Arbeitsgerichte Ermittlungen über die Möglichkeit zur Nachforderung von Beitragsleistungen durch den Auftraggeber/Arbeitgeber anzustellen, kann ein Feststellungsinteresse nicht begründen (wie BAG vom 21.06.2000, 5 AZR 782/98), ebenso wenig wie Stundungen des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft im Hinblick auf das arbeitsgerichtliche Verfahren. Ein Vertrauensschutz auf frühere zum Teil abweichende BAG-Entscheidungen besteht nicht.

3. Ein Antrag auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen "an die zuständige Krankenkasse" ist wegen fehlender Bestimmtheit unzulässig. Darüber hinaus fehlt im Hinblick auf die Vorschrift des § 28h SGB IV das Rechtsschutzinteresse.

4. Wäre die Tätigkeit tatsächlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, wäre der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern rückwirkend nachzuzahlen: Solche Ansprüche stünden allein den Sozialversicherungsträgern und den Finanzbehörden zu.

5. Werden im Prozess weder schriftliche noch mündliche Absprachen der Parteien über die Berechnung von Provisionsansprüchen angeführt, dann hat die jahrelang unbeanstandete praktische Durchführung Indizwirkung für einen entsprechenden Willen der Parteien. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Abzüge für eigene Auslagen und Aufwendungen gemacht hat.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 (2) Sa 347/01

BAG – Beschluss, 5 AZB 12/00 vom 30.08.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, SGB III, SGB IV
Schlagworte:Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter)
Stichwort:Versicherungspflichtigkeit
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter kann arbeitnehmerähnliche Person sein. Für dessen Klage auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

Aktenzeichen: 5 AZB 12/00
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 30. August 2000
- 5 AZB 12/00 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 27. Oktober 1999
Köln
- 15 Ca 5608/99 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 7. Februar 2000
Köln
- 13 Ta 396/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 12/00


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