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Versicherungsmathematischer Abschlag in der betrieblichen Altersversorgung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1489/02 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Versicherungsmathematischer Abschlag in der betrieblichen Altersversorgung, Veränderungssperre
Stichwort:Versicherungsmathematischer Abschlag in der betrieblichen Altersversorgung
Leitsatz:Die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG bezieht sich auch auf die Höhe eines in der einschlägigen Versorgungsordnung (hier: Leistungsordnung des Bochumer Verbandes) festgelegten versicherungsmathematischen Abschlags. Maßgebend für die Berechnung des Altersruhegeldes ist deshalb der in der Versorgungsordnung vorgesehene Abschlag zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1489/02




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