JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versicherungsmakler
| Rechtsgebiete: | ZPO, VVG |
| Schlagworte: | Versicherungsmakler, Beibringungsgrundsatz, Indizienbeweis, Repräsentant |
| Stichwort: | Versicherungsmakler |
| Leitsatz: | 1. a) Ein Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn infolge erkennbar unrichtiger Angaben gegenüber der Versicherung diese nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsvertrag zurücktritt und dadurch gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei wird. b) Zum erstattungsfähigen Schaden des Versicherungsnehmers gehören auch Prozesskosten gegen die Versicherung. c) Den Versicherungsnehmer trifft ein erhebliches Mitverschulden, wenn er einen offenkundig unrichtigen Versicherungsantrag unterschreibt. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Gericht unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes den Inhalt einer beigezogenen Ermittlungsakte verwerten darf. 3. Der Beweis einer vorsätzlichen Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten kann auch durch Indizien geführt werden, die sich aus der Ermittlungsakte ergeben. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 220/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Versicherungsrecht, Versicherungsmakler, Makler, Beratungspflicht, Haftung, Beweisverbote, Beweis, Lauschen, Lauschzeuge, Telefonat, Mithören, Zeuge |
| Stichwort: | Versicherungsmakler |
| Leitsatz: | 1. Der Versicherungsmakler ist als Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers verpflichtet, diesen in Versicherungsfragen umfassend und zutreffend zu beraten. Gegen diese Verpflichtung verstößt ein Versicherungsmakler, der dem wechselwilligen Mitglied einer privaten Krankenversicherung entgegen gefestigter Rechtsprechung erklärt, er könne die für ihn gebildeten Alterungsrückstellungen im Falle eines Wechsels ganz oder teilweise "mitnehmen". 2. Die Beratungspflicht des Versicherungsmaklers erstreckt sich bei einem beabsichtigten Wechsel der privaten Krankenversicherung auch auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers für einen erfolgreichen Wechsel. Dies kann im Einzelfall eine Pflicht zum Abraten begründen. 3. Ein Verdienstausfall des Versicherungsnehmers, den dieser in Kauf nimmt, um sich nach einem misslungenen Wechsel der privaten Krankenversicherung zumindest gesetzlich versichern zu können, beruht adäquat ursächlich auf der fehlerhaften Beratung durch den Versicherungsmakler. 4. Verdecktes Mithören eines Telefonats über Gesundheitsfragen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler durch einen Dritten führt regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Zeugenaussage dieses Dritten über den Inhalt des Telefonats. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 214/06 | |
| Rechtsgebiete: | LDG, LBG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, unerlaubte Nebentätigkeit, Versicherungsmakler, Dienstunfähigkeit, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Dienstaufsicht, Untragbarkeit, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ruhegehalt, Aberkennung des Ruhegehalts, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf |
| Stichwort: | Versicherungsmakler |
| Leitsatz: | Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Versicherungsmakler) nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen. Befindet sich der Beamte zwischenzeitlich im Ruhestand, ist ihm das Ruhegehalt abzuerkennen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 11300/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Versicherungsmakler, Agent, Gelegenheitsagent |
| Stichwort: | Versicherungsmakler |
| Leitsatz: | Zu den Umständen, wonach ein Versicherer einen ansonsten unabhängigen Versicherungsmakler als "Gelegenheitsagenten" für sich auftreten lässt, dessen Erklärungen zum Vertragsinhalt sich der Versicherer zurechnen lassen muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 57/04 | |
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