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Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit

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BSG – Urteil, B 5 R 39/07 R vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, BeamtVG
Schlagworte:Beitragserstattung - Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit
Stichwort:Versicherungsfreiheit einer ohne Dienstbezüge beurlaubten Beamtin während der Erziehungszeit
Leitsatz:Dem Anspruch auf Beitragserstattung steht nicht entgegen, dass eine Beamtin für die Zeit der Kindererziehung beurlaubt ist, weil die Versicherungsfreiheit in der vorangegangenen Beschäftigung als Beamtin auch die anschließende Zeit der Kindererziehung erfasst, wenn für diese Zeit eine Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährleistet ist (Fortführung von BSG vom 13.10.1983 - 11 RA 86/82 = SozR 2200 § 1233 Nr 23).
Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 39/07 R




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