JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versicherung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Versicherung, Krankenversicherung, Deckung, Erfüllung, Regelungsverfügung, Leistungsverfügung, einstweilige Verfügung, Streitwert |
| Stichwort: | Versicherung |
| Leitsatz: | 1. Mit dem Antrag eine Versicherung zu verpflichten, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens Deckung aus einer Krankenversicherung zu gewähren, wird nicht bloß die vorläufige Regelung eines Rechtsverhältnisses, sondern die (wenn auch nur vorübergehende) Erfüllung der Verpflichtung der aus dem Versicherungsvertrag begehrt. Es handelt sich damit um eine Regelungsverfügung nach § 940 ZPO, sondern um eine Leistungsverfügung. 2. Für die Leistungsverfügung ist der volle Wert der Hauptsache ohne den für eine Sicherung des Anspruchs gewöhnlich vorzunehmender Abschlag. Dieser bemisst sich analog §§ 3, 9 S. 1 ZPO nach den dreieinhalbjährigen Betrag der vereinbarten Prämie. 3. Dass das Hauptsacheverfahren möglicherweise oder wahrscheinlich kürzer als dreieinhalb Jahre dauern wird, rechtfertigt eine Anwendung des § 9 S. 2 ZPO nicht, da damit eine kürzere Bezugsdauer nicht gewiss ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 W 43/09 | |
| Rechtsgebiete: | AHB |
| Schlagworte: | Versicherung, Haftpflichtversicherung, Auskunftsobliegenheit, Auskunft, Obliegenheit |
| Stichwort: | Versicherung |
| Leitsatz: | Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 185/08 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, WA |
| Schlagworte: | Luftfrachtführer, Flug, Transportschaden, Schaden, Haftung, Reisegepäck, Gepäck, Versicherung, Forderungsübergang |
| Stichwort: | Versicherung |
| Leitsatz: | Zur Haftung des Luftfrachtführers für einen Transportschaden (hier Verlust von Reisegepäck) und zum Übergang dieses Anspruchs auf den Reisegepäckversicherer. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 150/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schuldanerkenntnis, Anerkennntnis, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherer, Versicherung |
| Stichwort: | Versicherung |
| Leitsatz: | Teilt die dem Grunde nach einstandspflichtige gesetzliche Haftpflichtversicherung dem Geschädigten nach vorangegangener Korrespondenz, die auch das Verlangen nach Vorlage von Urkunden und Belegen zum Zwecke der Überprüfung der vom Geschädigten geltend gemachten Schadenspositionen zum Gegenstand hatte, mit sie hinsichtlich einzeln aufgeführter Positionen diesen jeweils zugeordnete Beträge zahlen werde, handelt es sich bei dieser Mitteilung um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis und nicht lediglich um eine ohne Rechtbindungswillen abgegebene unverbindliche Mitteilung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 153/08 | |
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