JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versicherer
| Rechtsgebiete: | AFB 87, VVG |
| Schlagworte: | Grundstücksveräußerung, Grundstück, Veräußerung, Verkauf, Kauf, Gebäudeversicherer, Versicherer, Frist, Sicherstellung, Wiederherstellung |
| Stichwort: | Versicherer |
| Leitsatz: | Bei der beabsichtigten Veräußerung eines Grundstücks ist der Versicherer nicht verpflichtet, einer Verlängerung der Frist von 3 Jahren zur Sicherstellung der Wiederherstellung zuzustimmen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 U 241/06 | |
| Rechtsgebiete: | VHB |
| Schlagworte: | Versicherung, Hausratversicherung, Brand, Feuer, Brandstiftung, Beweis, Ursache, Indizien, Leistungsfreiheit, Versicherer |
| Stichwort: | Versicherer |
| Leitsatz: | Der Beweis für eine vorsätzliche Brandstiftung obliegt dem Versicherer. Generelle Beweiserleichterungen kommen ihm hierbei nicht zugute. Allerdings dürfen die Anforderungen an die Führung dieses Beweises nicht überspannt werden. Es genügt auch ein nur mittelbarer oder Indizienbeweis. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 114/03 | |
| Rechtsgebiete: | AHB |
| Schlagworte: | Hausratversicherung, Versicherung, Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Wertermittlung, Aufklärungspflicht, Prämien, Unterversicherung |
| Stichwort: | Versicherer |
| Leitsatz: | 1. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Versicherers: In der Anbahnung eines nicht durch besondere, die Beurteilung erschwerende Umstände gekennzeichneten Hausratversicherungsverhältnisses ist es in erster Linie Sache des Versicherungsnehmers selbst, den Wert der zu versichernden Sachen einzuschätzen und so für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. 2. Die tatsächliche Übernahme von Maßnahmen der Wertermittlung kann allerdings eigene Pflichten des Versicherers und damit Verantwortung des Versicherers für das Ergebnis der Wertermittlung begründen. 3. Ist dem Hausratversicherer wegen einer Verletzung seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten der Einwand der Unterversicherung versagt, dann muss der Versicherungsnehmer sich die ersparte Prämiendifferenz unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen. 4. Auszugehen ist hierbei von der fiktiven Höhe der Prämien bei einem dem wirklichen Wert der zu versichernden Sachen entsprechenden Versicherungsumfang. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 55/05 | |
| Rechtsgebiete: | AHB, BGB |
| Schlagworte: | Versicherer, Regulierung, Abgabe, Vollmacht, Anerkenntnis |
| Stichwort: | Versicherer |
| Leitsatz: | 1. Die Abgabe eines Haftpflichtfalles seitens des Haftpflichtigen an seinen Versicherer zur "Prüfung und eventuellen Regulierung" begründet keine Vollmacht des Versicherers zur Abgabe von Anerkenntniserklärungen zu Lasten des Versicherungsnehmers. 2. § 5 Ziffer 7 AHB begründet abweichend von § 10 Abs. 5 AKB keine Vollmacht des Versicherers bezogen auf den Teil der Schadensersatzansprüche, für den der Versicherer nicht einzustehen hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 48/05 | |
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