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Versetzung nach Beschäftigungsurteil

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 45/03 vom 26.10.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Versetzung nach Beschäftigungsurteil
Stichwort:Versetzung nach Beschäftigungsurteil
Leitsatz:1. Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre.

2. Die Rechtshängigkeit des Antrags des Arbeitgebers festzustellen, dass die vorläufige Durchführung einer Versetzung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, entfällt regelmäßig, sobald über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu ihrer endgültigen Durchführung rechtskräftig entschieden worden ist.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 45/03




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