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Versetzung in den Ruhestand

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2477/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:GG, EGRL 00/78, BeamtVG
Schlagworte:Versetzung in den Ruhestand, Dienstunfähigkeit, Schwerbehinderung, Behinderung, Versorgungsabschlag
Stichwort:Versetzung in den Ruhestand
Leitsatz:Der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG bei Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den Ruhestand wegen nicht dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit steht in Einklang mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2477/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LC 204/07 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, EG
Schlagworte:Altersrente, Auslegung, gemeinschaftsrechtskonform, Dienstunfähigkeit, Freizügigkeitsgebot, Ruhen, Staatsangehörigkeit, niederländische, Studienzeiten, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige, Versorgungssystem, Vordienstzeiten, Wehrdienst, nichtberufsmäßiger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stichwort:Versetzung in den Ruhestand
Leitsatz:1. Leistet ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland einen nichtberufsmäßigen Wehrdienst ab, kann diese Zeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG als Vordienstzeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt des Ableistens des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes das Heimatland des Beamten bereits Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften war.

2. Vordienstzeiten, die ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland erbracht hat und deren Berücksichtigung bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit im Ermessen des Dienstherrn stehen, können ermessensfehlerfrei außer Betracht gelassen werden, wenn aufgrund dieser Vordienstzeiten der Beamte nach dem Recht seines Heimatlandes einen Anspruch auf Altersrente erworben hat, da in diesen Fällen aufgrund der Anwendbarkeit der europarechtlichen Wanderarbeitnehmer-Verordnung eine Anrechnung nach § 55 Abs. 8 BeamtVG ausgeschlossen ist.

3. Eine vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14a BeamtVG kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland nach dortigem Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und Pflichtbeiträge geleistet hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 204/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 177/07 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:BBG, NBG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Bestandskraft, Rücknahme, Versetzung in den Ruhestand, Widerruf
Stichwort:Versetzung in den Ruhestand
Leitsatz:Nach Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 177/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 156/07 vom 04.01.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, NBG, NGO, VwGO
Schlagworte:Abwahl, Beamter auf Zeit, Dienstunfähigkeit, Gutachten, amtsärztliches, Versetzung in den Ruhestand
Stichwort:Versetzung in den Ruhestand
Leitsatz:Zur Versetzung eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach seiner Abwahl und vor Ablauf seiner Amtszeit
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 156/07


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