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Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts (V.)

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BRANDENBURG – Urteil, 9 Sa 79/05 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung
Schlagworte:Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts (V.)
Stichwort:Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts (V.)
Leitsatz:Die tarifvertragliche Versetzungsbefugnis nach § 5 Abs. 1 TV Ratio in d. F. v. 29.06.2002 beinhaltet eine nicht mehr mit den Wertungen des § 2 KSchG zu vereinbarende Regelung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Die Bestimmungen des TV Ratio beinhalten eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der Arbeitsvertraglichen Pflichten des von der Zuordnung zu V. betroffenen Arbeitnehmers. Dies ist ein Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses.
Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 79/05




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