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Versetzung auf einen Springerarbeitsplatz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 14 TaBV 9/07 vom 02.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Versetzung auf einen Springerarbeitsplatz
Stichwort:Versetzung auf einen Springerarbeitsplatz
Leitsatz:1. Beabsichtigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, dessen bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, auf einen Arbeitsplatz mit mehreren Beschäftigungsorten (Springerarbeitsplatz) einzusetzen, kann der Betriebsrat dieser Versetzung nur insgesamt, nicht aber hinsichtlich einzelner Beschäftigungsorte widersprechen.

2. Eine Benachteiligung und damit ein Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn sich die durchschnittlichen Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätten nicht verlängern.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 TaBV 9/07




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