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Verschwiegenheitsverpflichtung für Rechtsanwälte

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2192/02 vom 25.08.2003

Rechtsgebiete:KAG, AO, StGB
Schlagworte:Fremdenverkehrsbeitrag, Rechtsanwalt, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mittelbare Vorteile, Verschwiegenheitsverpflichtung für Rechtsanwälte
Stichwort:Verschwiegenheitsverpflichtung für Rechtsanwälte
Leitsatz:1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - hier eine Anwaltssozietät - ist im Fremdenverkehrsbeitragsrecht selbst Beitragsschuldner, weil sie als sog. Außengesellschaft im Rechtsverkehr grundsätzlich Träger von Rechten und Pflichten ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29.1.2001 - II ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341).

2. Rechtsanwälte haben jedenfalls mittelbare Vorteile aus dem Fremdenverkehr und dürfen daher grundsätzlich zu Fremdenverkehrsbeiträgen herangezogen werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2192/02




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