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Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 53/06 vom 14.08.2006

Rechtsgebiete:EGGVG, StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigens Stand, Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, Zurechnung
Stichwort:Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten
Leitsatz:Dem Antragsteller ist auch dann ein Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigen im Rahmen der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzurechnenm, wenn er sich im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG gegen den staatlichen Strafanspruch wendet.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 VAs 53/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 408/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:WEG, FGG, ZPO
Schlagworte:Rechtsmittelbelehrung, Wiedereinsetzung, Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten
Stichwort:Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten
Leitsatz:1) Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a. F.= 172 ZPO n. F. entsprechende Anwendung.

2) Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 -V ZB 36/01- (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 408/02


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