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Verschulden der Einzelgewerkschaft ist trotz bestehender "Zusammenarbeitsvereinbarung" zwischen Einzelgewerkschaft und GmbH nicht über § 85 Abs 2 ZPO zurechenbar

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 Ta 18/04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage, wenn Mitarbeiter der Einzelgewerkschaft die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig an die "DGB-Rechtsschutz GmbH" weiterleitet, Verschulden der Einzelgewerkschaft ist trotz bestehender "Zusammenarbeitsvereinbarung" zwischen Einzelgewerkschaft und GmbH nicht über § 85 Abs 2 ZPO zurechenbar, Einzelgewerkschaft ist nicht einem Korrespondenzanwalt vergleichbar entgegen BGH 10-01-2002 Az: III ZR 62/01
Stichwort:Verschulden der Einzelgewerkschaft ist trotz bestehender "Zusammenarbeitsvereinbarung" zwischen Einzelgewerkschaft und GmbH nicht über § 85 Abs 2 ZPO zurechenbar
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 12 Ta 18/04




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