JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen, Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung von Ausreisehindernissen |
| Stichwort: | Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen |
| Leitsatz: | 1. Zu den im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG bestehenden wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde. 2. Einem ausreisepflichtigen Ausländer ist nicht ohne weiteres zumutbar, seinen Heimatstaat auf die Ausstellung von Heimreisedokumenten zu verklagen. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 06.2158 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, BeschVerfV |
| Schlagworte: | Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen, Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung von Ausreisehindernissen, Anspruch auf Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung, Versagung der Beschäftigungserlaubnis |
| Stichwort: | Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen |
| Leitsatz: | Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 06.1700 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, BeschVerfV |
| Schlagworte: | Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen, Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung von Ausreisehindernissen, Anspruch auf Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung, Versagung der Beschäftigungserlaubnis |
| Stichwort: | Verschulden am Bestehen von Ausreisehindernissen |
| Leitsatz: | Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 05.2889 | |
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