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Verschulden

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 A 254/08 vom 11.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Verschulden, Fristenkontrolle, Versehen, Fairness
Stichwort:Verschulden
Leitsatz:Beruht eine Fristversäumung maßgeblich auf einem Fehler des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167). Vorherige Fehler der Prozessbeteiligten können insoweit durch den Fehler des Gerichtes überholt werden, so dass die Fristversäumung dennoch als unverschuldet anzusehen ist.

Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen einer effiziert organisierten Fristenkontrolle nicht dazu verpflichtet, stattgegebene Fristverlängerungen durch das Gericht einer intensiven Plausibilitätskontrolle zu unterziehen, wenn das gerichtliche Schreiben weder widersprüchlich noch offenkundig unzutreffend erscheint.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 A 254/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 484/08 vom 09.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Erlöschen, Ausreise, Härtefall, Niederlassungserlaubnis, Sechsmonatsfrist, Verlängerungsantrag, Verschulden, Wiedereinreise, verspätet
Stichwort:Verschulden
Leitsatz:Zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 484/08

BSG – Beschluss, B 1 KR 69/08 B vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:ZMV, SGG, GVG
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Verstoß gegen § 4 Abs 2 ZMV - blinder Rechtsmittelführer - keine Revisionszulassung - Verfahrensmangel - sicherer Misserfolg des angestrebten Revisionsverfahrens
Stichwort:Verschulden
Leitsatz:1. Unterbleibt ein gebotener richterlicher Hinweis auf den Anspruch für sehbehinderte Personen auf Zugänglichmachung einer Gerichtsentscheidung in wahrnehmbarer Form und versäumt der Berechtigte daraufhin die Berufungsfrist, so tritt bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein zusätzliches Verschulden des Berechtigten zurück.

2. Für die Zulassung der Revision ist kein Raum, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass das angefochtene LSG-Urteil unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe aus anderen als den vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen im Ergebnis Bestand haben wird (Fortführung von BSG vom 8.2.2000 - B 1 KR 29/99 B = SozR 3-1500 § 160a Nr 28 nach Aufgabe von BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B = vom SozR 3-1500 § 160 Nr 33).

3. Eine formgerechte Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlers ist bei sicherem Misserfolg des angestrebten Revisionsverfahrens unbegründet.
Volltext: BSG - Beschluss, B 1 KR 69/08 B

BAG – Urteil, 8 AZR 73/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin
Schlagworte:Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung
Stichwort:Verschulden
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 73/08


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