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Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 130/01 vom 05.12.2002

Rechtsgebiete:EWGRL 335/69, KostO, UmwG, GenG
Schlagworte:Notargebühr, Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften
Stichwort:Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften
Leitsatz:1. Eingetragene Genossenschaften verfolgen einen Erwerbszweck und sind daher gem. Art. 3 Abs. 2 EWGRL 335/69 zur Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie den Kapitalgesellschaften gleichgestellt.

2. Die Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften durch Aufnahme stellt eine gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. c EWGRL 335/69 der Gesellschaftssteuer unterliegende Erhöhung des Kapitals durch Einlagen dar.

3. Zur Auswirkung des Beschlusses des EuGH vom 21.03.2002 - Gründerzentrum - auf die zu erhebenden Gebühren für notarielle Leistungen, die von einem badischen Amtsnotar im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften erbracht worden sind.

(Fortführung von OLG Karlsruhe v. 24.09.2002, Az. 14 Wx 133/00, OLGR 2002, S. 437 ff. = Rpfleger 2002, S.655 ff. = FGPrax 2002, 275)
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 130/01




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