JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > verschleiertes Arbeitseinkommen
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, BBiG |
| Schlagworte: | Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Stichwort: | verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Leitsatz: | Die Regelung in § 850h Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach bei der Prüfung, ob der Schuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung leistet, auf alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art der Arbeits- und Dienstleistung, die verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten, Rücksicht zu nehmen ist, erfordert eine fallbezogene Beurteilung und schließt die fallübergreifende Annahme aus, eine Vergütung sei immer dann nicht unverhältnismäßig gering, wenn sie mehr als 75 % der üblichen Vergütung beträgt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 703/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GG, BGB |
| Schlagworte: | Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Stichwort: | verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 168/07 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO, ArbGG, BGB, TVG, GG |
| Schlagworte: | Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Stichwort: | verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Leitsatz: | 1. Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung iSv. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Einzelvollstreckungsverfahren. 2. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 148/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | verschleiertes Arbeitseinkommen, rückständige Ansprüche, Unterhaltspflicht |
| Stichwort: | verschleiertes Arbeitseinkommen |
| Leitsatz: | 1. Vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden keine rückständigen Ansprüche auf verschleiertes Arbeitseinkommen erfasst. 2. Wird nach § 850 h Abs. 2 ZPO ein Anspruch auf angemessene Vergütung fingiert, dann muß auch für die Erfüllung einer Unterhaltspflicht eine fiktive Betrachtung angestellt werden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 953/06 | |
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