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Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 175/00 vom 07.11.2000

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG, TVG f. d. Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen, TVG zur Beschäftigungssicherung 1997
Schlagworte:Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"
Stichwort:Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"
Leitsatz:Leitsätze:

Schließen Betriebsrat, Arbeitgeber und zuständige Gewerkschaft einen "Konsolidierungsvertrag", der die Verkürzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag vorsieht, in dessen fachlichem und räumlichem Geltungsbereich sich der Betrieb befindet, so handelt es sich im Zweifel um einen Tarifvertrag, denn eine Betriebsvereinbarung mit diesem Inhalt wäre nach § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam.

Aktenzeichen: 1 AZR 175/00
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 7. November 2000
- 1 AZR 175/00 -

I. Arbeitsgericht
Solingen
- 5 Ca 1119/99 -
Urteil vom 20. Juli 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 5 (6) Sa 1259/99 -
Urteil vom 27. Januar 2000
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 175/00




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