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Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nicht im Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 ZPO geltend zu machen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 21 Ta 1105/08 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, keine Berücksichtigung des Erwerbstätigen-Freibetrages beim Bezug von Krankengeld, keine einkommensmindernde Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf eine Geldstrafe, Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nicht im Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 ZPO geltend zu machen, sondern im Abänderungsvefahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, Formulierung der Beiordnungsentscheidung (§ 121 ZPO)
Stichwort:Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nicht im Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 ZPO geltend zu machen
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 21 Ta 1105/08




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